Rechtsanwaltskanzlei Demiray ist eine Kanzlei, die Privatpersonen und Unternehmen bei juristischen Problemen zur Seite steht. Mit der Neugründung meiner Kanzlei als Einzelanwalt setze ich mich mit jedem Mandanten und Fall sehr umfassend auseinander, denn mein oberstes Ziel ist stets die Zufriedenheit meiner Mandantschaft. Mir ist auch die Dringlichkeit Ihrer Anliegen bewusst, sodass eine kurzfristige Einsatzbereitschaft selbstverständlich ist.
Ich berate und vertrete meine Mandanten kompetent und konsequent. Mittels modernster Kommunikationslösungen garantiere ich meinen Mandanten die ständige Erreichbarkeit.
Für die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen, ist mir eine persönliche Beratung und Betreuung wichtig.
BGH VIII ZR 232/15, Urteil vom 14.12.2016
Eigenbedarfskündigung durch eine GbR ist zuslässig
Eine teilrechtsfähige (Außen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen.
BGH 5 StR 532/16, Beschluss vom 10.01.2017
Durch die Neufassung von § 38 Abs. 3 Nr. 1, § 39 Abs. 3d Nr. 2 WpHG zum 2. Juli 2016 ist es zu keiner Lücke in der Ahndbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation gekommen.
OLG Düsseldorf I-1 U 159/14, Urteil vom 17.11.2015
Eine Halswirbelsäulen-Distorsion 1. Grades nebst einer Anpassungsstörung, die mittlerweile zu einer chronifizierten Depression geführt hat, als Folgen eines Verkehrsunfalls rechtfertigen ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000,00 €, da die Lebensqualität des Verletzten in fast allen Lebensbereichen erheblich beeinträchtigt ist.